Impressum

Stammhaus
Neidenburger Straße 6a
84030 Landshut
Telefon (08 71) 97 39 3 – 0
Fax (08 71) 97 39 3 -10
E-Mail: de;bbi-ingenieure;info

Sitz und Registergericht
Landshut
AG Landshut HRB 5185

Rechtsform
BBI INGENIEURE GMBH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem GmbH-Gesetz.

vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Dr.-Ing. Werner Weigl
Dr.-Ing. Norbert Burger
Dipl.-Ing. Werner Norgauer

Berufsbezeichnung:
Dr.-Ing. Werner Weigl

  • Beratender Ingenieur gemäß Ingenieur-/Baukammergesetz
  • Bauvorlageberechtigung gemäß Bauordnung in Bayern und Sachsen

Dr.-Ing. Norbert Burger

  • Beratender Ingenieur gemäß Ingenieur-/Baukammergesetz
  • Bauvorlageberechtigung gemäß Bauordnung in Bayern und Sachsen
  • Prüfingenieur für Standsicherheit – Oberste Baubeh. des Bayerischen Staatsministeriums d. I.

Dipl.-Ing. Werner Norgauer

  • Beratender Ingenieur gemäß Ingenieur-/Baukammergesetz
  • Bauvorlageberechtigung gemäß Bauordnung in Bayern 

Umsatzsteueridentifikationsnummer (§27a UStG)
USt-Ident.-Nr. DE191526028Aufsichtsbehörde
Ingenieurekammer-Bau in Bayern und Sachsen

Berufsrechtliche Regelungen
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Ingenieurkammergesetz, Ingenieurgesetz, Landesbauordnungen

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz weder bereit noch verpflichtet.

Wir bieten jedoch die Durchführung einer Schlichtung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in München, die für die Durchführung von Schlichtungsverfahren gesetzlich ermächtigt ist, an.

Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Schloßschmidstraße 3
80639 München
Internet: www.bayika.de

Berufshaftpflichtversicherung
VHV Allgemeine Versicherung AG
30177 Hannover
0511 907 – 0

Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Folge ausschließlich einer beruflichen Tätigkeit für im Ausland eingetretene Schäden, sofern der Versicherer gemäß den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist, Versicherungsschutz anzubieten. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht nach jeweils für den Versicherungsnehmer im Schadenfall geltendem Recht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Versicherungsnehmer ein anderes als das jeweilige Landesrecht vereinbart, mit Ausnahme der Rechtsordnungen der USA und Kanadas. Für diese Länder gelten abweichende Regelungen. Auch für besondere Ansprüche sind Ausschlüsse geregelt, z. B. für „Ansprüche, die im Zusammenhang mit einer Pflichtversicherung aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen im Ausland stehen.

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